Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für CAD-Dienstleistungen und Prototypenfertigung
SebaCAD Sebastian Borken
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen SebaCAD Sebastian Borken (im Folgenden: „Dienstleister“) und dem Kunden (im Folgenden: „Auftraggeber“) über:
- die Erstellung von 3D-CAD-Modellen und 2D-Ableitungen(z. B. Zeichnungen, DXF/STEP-Dateien) sowie deren Vorbereitung für additive Fertigung (3D-Druck) oder Zerspanung,
- die Herstellung von physischen Prototypen und Modellen im 3D-Druckverfahren, ausschließlich zu Test- und Demonstrationszwecken.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Dienstleister ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Leistungsumfang und -beschreibung
1. CAD-Dienstleistungen
- Erstellung von parametrischen 3D-CAD-Modellen (z. B. in SolidWorks, Fusion 360, STEP/IGES-Format).
- Erstellung von 2D-Ableitungen (z. B. Werkstattzeichnungen, DXF-Dateien für Laser/CNC).
- Fertigungsvorbereitung: Export der Daten in gängige Formate für additive Fertigung oder Zerspanung.
2. Prototypenfertigung (3D-Druck)
- Fertigungsverfahren: Additive Fertigung (3D-Druck).
- Standardmaterial: PLA (Polymilchsäure).
- Andere Materialien (z. B. PETG) nur nach ausdrücklicher Absprache und gegen Aufpreis.
- Zweck: Die hergestellten Prototypen und Modelle dienen ausschließlich als Muster, zur Visualisierung oder zu Testzwecken (z. B. Funktionsprüfung, Designvalidierung).
- Kein Endprodukt: Die Prototypen sind nicht für den Einsatz als Serien- oder Endprodukt geeignet und entsprechen nicht zwingend den Anforderungen an Serienbauteile (z. B. Materialeigenschaften, Belastbarkeit, Normenkonformität).
- Keine Serienfertigung: Der Dienstleister übernimmt keine Massenproduktion oder Serienfertigung.
3. Leistungsgrenzen (für CAD und Prototypen)
- Die Modelle und Prototypen werden nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den vom Auftraggeber bereitgestellten Vorgaben (z. B. Skizzen, Maße, technische Zeichnungen) erstellt.
- Der Dienstleister prüft nicht die Eignung der Prototypen für den beabsichtigten Verwendungszweck (z. B. mechanische Belastbarkeit, chemische Beständigkeit, Zulassungen).
- Hinweispflicht des Auftraggebers: Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle relevanten technischen Anforderungen, Sicherheitsvorgaben und Normen offen zu legen. Nicht offengelegte Anforderungen gelten als nicht vereinbart.
§ 3 Vertragsschluss und Auftragsbestätigung
- Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Dienstleisters (per E-Mail oder unterzeichnetes Angebot) zustande.
- Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform (E-Mail reicht aus).
- Bei mündlichen oder telefonischen Absprachen gilt die schriftliche Bestätigung des Dienstleisters als maßgeblich.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
- Bereitstellung von Unterlagen
- Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Unterlagen (z. B. Skizzen, 2D-Zeichnungen, technische Datenblätter, Materialvorgaben) vollständig, fehlerfrei und rechtzeitig zur Verfügung.
- Verzögerungen durch fehlende oder unvollständige Unterlagen verlängern die Lieferfrist und berechtigen den Dienstleister, den Auftrag ohne Kostenfolgen zu pausieren oder zu kündigen
- Prüfungspflicht
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zwischenergebnisse (z. B. CAD-Daten, Prototypen-Entwürfe) innerhalb von 5 Werktagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Rückmeldung zu geben.
- Nicht innerhalb der Frist beanstandete Leistungen gelten als abgenommen.
- Verwendung der Prototypen
- Der Auftraggeber bestätigt, dass die Prototypen nur zu Testzwecken verwendet werden.
- Eine Weitergabe an Dritte (außer zur internen Prüfung) oder eine Nutzung als Endprodukt bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters.
§ 5 Haftungsausschluss und Gewährleistung
1. Haftung für CAD-Daten
- Der Dienstleister haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie für die Einhaltung der vereinbarten Spezifikationen (Maße, Geometrie, Dateiformate).
- Keine Haftung besteht für:
- Fehler, die auf unvollständigen oder fehlerhaften Vorgaben des Auftraggebers beruhen.
- Fertigungsfehler, die durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten Dritten verursacht werden.
- Folgeschäden (z. B. Produktionsausfälle, Personenschäden), die durch die Nutzung der CAD-Daten entstehen.
2. Haftung für Prototypen (3D-Druck)
- Der Dienstleister haftet nur für die Einhaltung der vereinbarten Material- und Fertigungsspezifikationen (z. B. Abmessungen, Schichtstärke, Materialart).
- Keine Haftung besteht für:
- Eignung der Prototypen für den beabsichtigten Einsatzzweck (z. B. Belastbarkeit, Lebensdauer, chemische Beständigkeit).
- Materialeigenschaften von PLA (z. B. Temperaturbeständigkeit, UV-Empfindlichkeit, mechanische Festigkeit), sofern nicht ausdrücklich zugesichert.
- Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Lagerung oder Nutzung der Prototypen entstehen (z. B. Bruch durch Überlastung).
- Folgeschäden (z. B. Produktionsausfälle, Personenschäden), die durch die Nutzung der Prototypen entstehen.
3. Nachbesserungspflicht (für CAD und Prototypen)
- Der Dienstleister ist verpflichtet, nachweislich fehlerhafte Leistungen (z. B. falsche Maße, Materialfehler) kostenfrei nachzubessern, sofern der Fehler innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme gemeldet wird.
- Die Nachbesserung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist (max. 14 Tage ab Meldung).
- Ausschluss der Nachbesserung: Bei Fehlern, die auf Vorgaben des Auftraggebers zurückgehen oder durch unsachgemäße Nutzung verursacht wurden.
4. Erlöschen der Haftung
- Mit Abnahme der finalen Version (schriftliche Bestätigung des Auftraggebers oder Ablauf der 14-tägigen Frist ohne Mängelrüge) erlischt jede weitere Haftung des Dienstleisters für die gelieferten Daten und Prototypen.
- Der Auftraggeber bestätigt mit der Abnahme, dass die Leistung mangelfrei ist und seinen Vorstellungen entspricht.
§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Urheberrecht: Alle erstellten CAD-Modelle, Zeichnungen, Ableitungen und Prototypen unterliegen dem Urheberrecht des Dienstleisters (§ 7 UrhG).
- Nutzungsrecht des Auftraggebers:
- Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur eigenen Nutzung der Daten und Prototypen (z. B. Test, Weiterentwicklung).
- Kein Recht zur Weitergabe; Die Daten und Prototypen dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder kommerziell verwertet werden (z. B. Verkauf der Modelle/Prototypen), sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
- Ausnahme: Der Auftraggeber darf die Prototypen internen Stellen (z. B. Entwicklung, Qualitätsprüfung) oder externen Prüfinstanzen (z. B. Zertifizierungsstellen) zur Begutachtung vorlegen.
- Quellenangabe: Bei öffentlicher Präsentation (z. B. Messen, Marketingmaterial) ist der Dienstleister als Urheber zu nennen (z. B. „CAD-Modell/Prototyp: SebaCAD Sebastian Borken“).
§ 7 Preise, Zahlungsbedingungen und Stornierung
- Preise
- Die Preise richten sich nach dem individuellen Angebot und sind Bruttopreise (inkl. aller Steuern Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
- Zusatzkosten (z. B. für dringende Änderungen, Sondermaterialien, aufwendige Nachbearbeitung) werden separat in Rechnung gestellt.
- Zahlungen werden in EURO entrichtet.
- Zahlungsbedingungen
- 50% Anzahlung vor Beginn der Arbeiten (bei Erstaufträgen oder Aufträgen über 1.000 €).
- Restbetrag fällig bei Lieferung der finalen Daten/Prototypen (vor Abnahme).
- Zahlungsziel: 14 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Überschreitung werden Verzugszinsen von 8% p.a. berechnet.
- Stornierung durch den Auftraggeber
- Bis zu 30% der Arbeiten erledigt: Stornogebühr von 20% des Angebotspreises.
- 30–70% der Arbeiten erledigt: Stornogebühr von 50% des Angebotspreises.
- Über 70% der Arbeiten erledigt oder nach Fertigstellung: Stornogebühr von 100% des Angebotspreises.
- Bei Prototypen: Nach Beginn der 3D-Druck-Fertigung ist eine Stornierung nur gegen Erstattung der bereits entstandenen Material- und Fertigungskosten möglich.
§ 8 Lieferfristen und Verfügbarkeit
- Die Lieferfrist beginnt mit Erhalt der Anzahlung und aller notwendigen Unterlagen.
- Bei Verzögerungen durch den Auftraggeber (z. B. fehlende Rückmeldung) verlängert sich die Frist entsprechend.
- Höhere Gewalt (z. B. Krankheit, technische Störungen, Materialengpässe bei PLA) berechtigt den Dienstleister, die Frist angemessen zu verlängern.
- Prototypen-Lieferung (3D-Druck): Die Lieferzeit für Prototypen beträgt mindestens 5–10 Werktage ab Freigabe der CAD-Daten und hängt von der Auslastung des 3D-Druckers ab.
§ 9 Rückgabe und Entsorgung von Prototypen
- Rückgabe: Nicht abgenommene Prototypen können vom Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung abgeholt werden. Danach behält sich der Dienstleister vor, die Prototypen auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.
- Entsorgung: Der Auftraggeber ist für die fachgerechte Entsorgung der Prototypen nach Nutzung verantwortlich. Der Dienstleister übernimmt keine Entsorgungspflicht.
§ 10 Datenschutz
- Der Dienstleister verarbeitet die Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß der DSGVO.
- Keine Weitergabe an Dritte, außer zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. Steuerberater).
- Die CAD-Daten und Projektunterlagen des Auftraggebers werden nach 2 Jahren gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich der Gerichtsstand am Sitz des Dienstleisters (sofern der Auftraggeber Kaufmann ist).
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
- Änderungen: Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
- Anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Stand: Juni 2026
Kontakt: Sebastian Borken | Sebastian@SebaCAD.de | +49 163 2224038 | Schölling 1, 48308 Senden
Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.