AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für CAD-Dienstleistungen und Prototypenfertigung

SebaCAD Sebastian Borken


§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen SebaCAD Sebastian Borken (im Folgenden: „Dienstleister“) und dem Kunden (im Folgenden: „Auftraggeber“) über:
    • die Erstellung von 3D-CAD-Modellen und 2D-Ableitungen(z. B. Zeichnungen, DXF/STEP-Dateien) sowie deren Vorbereitung für additive Fertigung (3D-Druck) oder Zerspanung,
    • die Herstellung von physischen Prototypen und Modellen im 3D-Druckverfahren, ausschließlich zu Test- und Demonstrationszwecken.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Dienstleister ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Leistungsumfang und -beschreibung

1. CAD-Dienstleistungen

  • Erstellung von parametrischen 3D-CAD-Modellen (z. B. in SolidWorks, Fusion 360, STEP/IGES-Format).
  • Erstellung von 2D-Ableitungen (z. B. Werkstattzeichnungen, DXF-Dateien für Laser/CNC).
  • Fertigungsvorbereitung: Export der Daten in gängige Formate für additive Fertigung oder Zerspanung.

2. Prototypenfertigung (3D-Druck)

  • Fertigungsverfahren: Additive Fertigung (3D-Druck).
  • Standardmaterial: PLA (Polymilchsäure).
    • Andere Materialien (z. B. PETG) nur nach ausdrücklicher Absprache und gegen Aufpreis.
  • Zweck: Die hergestellten Prototypen und Modelle dienen ausschließlich als Muster, zur Visualisierung oder zu Testzwecken (z. B. Funktionsprüfung, Designvalidierung).
    • Kein Endprodukt: Die Prototypen sind nicht für den Einsatz als Serien- oder Endprodukt geeignet und entsprechen nicht zwingend den Anforderungen an Serienbauteile (z. B. Materialeigenschaften, Belastbarkeit, Normenkonformität).
  • Keine Serienfertigung: Der Dienstleister übernimmt keine Massenproduktion oder Serienfertigung.

3. Leistungsgrenzen (für CAD und Prototypen)

  • Die Modelle und Prototypen werden nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den vom Auftraggeber bereitgestellten Vorgaben (z. B. Skizzen, Maße, technische Zeichnungen) erstellt.
  • Der Dienstleister prüft nicht die Eignung der Prototypen für den beabsichtigten Verwendungszweck (z. B. mechanische Belastbarkeit, chemische Beständigkeit, Zulassungen).
  • Hinweispflicht des Auftraggebers: Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle relevanten technischen Anforderungen, Sicherheitsvorgaben und Normen offen zu legen. Nicht offengelegte Anforderungen gelten als nicht vereinbart.

§ 3 Vertragsschluss und Auftragsbestätigung

  1. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Dienstleisters (per E-Mail oder unterzeichnetes Angebot) zustande.
  2. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform (E-Mail reicht aus).
  3. Bei mündlichen oder telefonischen Absprachen gilt die schriftliche Bestätigung des Dienstleisters als maßgeblich.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

  1. Bereitstellung von Unterlagen
    • Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Unterlagen (z. B. Skizzen, 2D-Zeichnungen, technische Datenblätter, Materialvorgaben) vollständig, fehlerfrei und rechtzeitig zur Verfügung.
    • Verzögerungen durch fehlende oder unvollständige Unterlagen verlängern die Lieferfrist und berechtigen den Dienstleister, den Auftrag ohne Kostenfolgen zu pausieren oder zu kündigen
  2. Prüfungspflicht
    • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zwischenergebnisse (z. B. CAD-Daten, Prototypen-Entwürfe) innerhalb von 5 Werktagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Rückmeldung zu geben.
    • Nicht innerhalb der Frist beanstandete Leistungen gelten als abgenommen.
  3. Verwendung der Prototypen
    • Der Auftraggeber bestätigt, dass die Prototypen nur zu Testzwecken verwendet werden.
    • Eine Weitergabe an Dritte (außer zur internen Prüfung) oder eine Nutzung als Endprodukt bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters.

§ 5 Haftungsausschluss und Gewährleistung

1. Haftung für CAD-Daten

  • Der Dienstleister haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie für die Einhaltung der vereinbarten Spezifikationen (Maße, Geometrie, Dateiformate).
  • Keine Haftung besteht für:
    • Fehler, die auf unvollständigen oder fehlerhaften Vorgaben des Auftraggebers beruhen.
    • Fertigungsfehler, die durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten Dritten verursacht werden.
    • Folgeschäden (z. B. Produktionsausfälle, Personenschäden), die durch die Nutzung der CAD-Daten entstehen.

2. Haftung für Prototypen (3D-Druck)

  • Der Dienstleister haftet nur für die Einhaltung der vereinbarten Material- und Fertigungsspezifikationen (z. B. Abmessungen, Schichtstärke, Materialart).
  • Keine Haftung besteht für:
    • Eignung der Prototypen für den beabsichtigten Einsatzzweck (z. B. Belastbarkeit, Lebensdauer, chemische Beständigkeit).
    • Materialeigenschaften von PLA (z. B. Temperaturbeständigkeit, UV-Empfindlichkeit, mechanische Festigkeit), sofern nicht ausdrücklich zugesichert.
    • Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Lagerung oder Nutzung der Prototypen entstehen (z. B. Bruch durch Überlastung).
    • Folgeschäden (z. B. Produktionsausfälle, Personenschäden), die durch die Nutzung der Prototypen entstehen.

3. Nachbesserungspflicht (für CAD und Prototypen)

  • Der Dienstleister ist verpflichtet, nachweislich fehlerhafte Leistungen (z. B. falsche Maße, Materialfehler) kostenfrei nachzubessern, sofern der Fehler innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme gemeldet wird.
  • Die Nachbesserung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist (max. 14 Tage ab Meldung).
  • Ausschluss der Nachbesserung: Bei Fehlern, die auf Vorgaben des Auftraggebers zurückgehen oder durch unsachgemäße Nutzung verursacht wurden.

4. Erlöschen der Haftung

  • Mit Abnahme der finalen Version (schriftliche Bestätigung des Auftraggebers oder Ablauf der 14-tägigen Frist ohne Mängelrüge) erlischt jede weitere Haftung des Dienstleisters für die gelieferten Daten und Prototypen.
  • Der Auftraggeber bestätigt mit der Abnahme, dass die Leistung mangelfrei ist und seinen Vorstellungen entspricht.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Urheberrecht: Alle erstellten CAD-Modelle, Zeichnungen, Ableitungen und Prototypen unterliegen dem Urheberrecht des Dienstleisters (§ 7 UrhG).
  2. Nutzungsrecht des Auftraggebers:
    • Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur eigenen Nutzung der Daten und Prototypen (z. B. Test, Weiterentwicklung).
    • Kein Recht zur Weitergabe; Die Daten und Prototypen dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder kommerziell verwertet werden (z. B. Verkauf der Modelle/Prototypen), sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
    • Ausnahme: Der Auftraggeber darf die Prototypen internen Stellen (z. B. Entwicklung, Qualitätsprüfung) oder externen Prüfinstanzen (z. B. Zertifizierungsstellen) zur Begutachtung vorlegen.
  3. Quellenangabe: Bei öffentlicher Präsentation (z. B. Messen, Marketingmaterial) ist der Dienstleister als Urheber zu nennen (z. B. „CAD-Modell/Prototyp: SebaCAD Sebastian Borken“).

§ 7 Preise, Zahlungsbedingungen und Stornierung

  1. Preise
    • Die Preise richten sich nach dem individuellen Angebot und sind Bruttopreise (inkl. aller Steuern Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
    • Zusatzkosten (z. B. für dringende Änderungen, Sondermaterialien, aufwendige Nachbearbeitung) werden separat in Rechnung gestellt.
    • Zahlungen werden in EURO entrichtet.
  2. Zahlungsbedingungen
    • 50% Anzahlung vor Beginn der Arbeiten (bei Erstaufträgen oder Aufträgen über 1.000 €).
    • Restbetrag fällig bei Lieferung der finalen Daten/Prototypen (vor Abnahme).
    • Zahlungsziel: 14 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Überschreitung werden Verzugszinsen von 8% p.a. berechnet.
  3. Stornierung durch den Auftraggeber
    • Bis zu 30% der Arbeiten erledigt: Stornogebühr von 20% des Angebotspreises.
    • 30–70% der Arbeiten erledigt: Stornogebühr von 50% des Angebotspreises.
    • Über 70% der Arbeiten erledigt oder nach Fertigstellung: Stornogebühr von 100% des Angebotspreises.
    • Bei Prototypen: Nach Beginn der 3D-Druck-Fertigung ist eine Stornierung nur gegen Erstattung der bereits entstandenen Material- und Fertigungskosten möglich.

§ 8 Lieferfristen und Verfügbarkeit

  1. Die Lieferfrist beginnt mit Erhalt der Anzahlung und aller notwendigen Unterlagen.
  2. Bei Verzögerungen durch den Auftraggeber (z. B. fehlende Rückmeldung) verlängert sich die Frist entsprechend.
  3. Höhere Gewalt (z. B. Krankheit, technische Störungen, Materialengpässe bei PLA) berechtigt den Dienstleister, die Frist angemessen zu verlängern.
  4. Prototypen-Lieferung (3D-Druck): Die Lieferzeit für Prototypen beträgt mindestens 5–10 Werktage ab Freigabe der CAD-Daten und hängt von der Auslastung des 3D-Druckers ab.

§ 9 Rückgabe und Entsorgung von Prototypen

  1. Rückgabe: Nicht abgenommene Prototypen können vom Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung abgeholt werden. Danach behält sich der Dienstleister vor, die Prototypen auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.
  2. Entsorgung: Der Auftraggeber ist für die fachgerechte Entsorgung der Prototypen nach Nutzung verantwortlich. Der Dienstleister übernimmt keine Entsorgungspflicht.

§ 10 Datenschutz

  1. Der Dienstleister verarbeitet die Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß der DSGVO.
  2. Keine Weitergabe an Dritte, außer zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. Steuerberater).
  3. Die CAD-Daten und Projektunterlagen des Auftraggebers werden nach 2 Jahren gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich der Gerichtsstand am Sitz des Dienstleisters (sofern der Auftraggeber Kaufmann ist).
  2. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
  3. Änderungen: Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  4. Anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Stand: Juni 2026
Kontakt: Sebastian Borken | Sebastian@SebaCAD.de | +49 163 2224038 | Schölling 1, 48308 Senden


Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.